Für europäisches Erbrecht und alles, was damit einhergeht, steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lothar Wegener in Würzburg gerne zur Seite.
Haben Sie im Ausland lebende Verwandte oder verfügen über dort angelegtes Vermögen? Eventuell weisen Sie oder Ihr Ehepartner keine deutsche Staatsangehörigkeit auf? In diesen Fällen gibt es im Hinblick auf die erbrechtlichen Regelungen einige wichtige Aspekte zu beachten.
Ob Sie eine Immobilie oder ein Bankkonto im Ausland erhalten oder über einen zweiten Wohnsitz außerhalb Deutschlands verfügen – bei erblichen Angelegenheiten müssen viele wesentliche Punkte berücksichtigt werden.
Ihr Fachanwalt berät Sie darüber, welche Regelungen für deutsche Staatsbürger bestehen und erläutert Sachverhalte, die für Bürger ausländischer Staatsangehörigkeit gelten, die in Deutschland leben.
Bei einer Erbschaft im europäischen Ausland hat ein europäisches Nachlasszeugnis eine hohe Bedeutung. Seine Rechtswirkung ist ähnlich der eines Erbscheins. Als Kanzlei für erbrechtliche Angelegenheiten ist die Anwaltskanzlei Lothar Wegener in der Lage, Ihnen einen umfangreichen Rechtsbeistand bei eventuell auftretenden Schwierigkeiten oder Fragestellungen im Hinblick auf europäisches Erbrecht anzubieten.
Der Fachanwalt Herr Lothar Wegener berät Sie bei der Erstellung von letztwilligen Verfügungen wie Testamenten oder Erbverträgen im Hinblick auf das europäische Erbrecht.
Deutsches, internationales und europäisches Erbrecht: Sein umfangreiche Wissen hat sich Ihr Fachanwalt im Rahmen zahlreicher Weiterbildungen angeeignet – sowohl im nationalen als auch im europäischen Bereich.
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