In manchen Fällen hilft die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, um Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft zu vermeiden. Die Anwaltskanzlei Lothar Wegener unterstützt Sie bei allen Fragen und Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Trauerfall auf Sie zukommen.
Mit einem Trauerfall ergeben sich für die Hinterbliebenen bürokratische Formalitäten und gesetzliche Handlungspflichten. Gerade in einer Trauersituation die richtigen Entscheidungen zu treffen, fällt nicht immer leicht.
Als Testamentsvollstrecker wird eine vom Erblasser benannte Person bezeichnet, die zur Verwaltung dessen Nachlasses befähigt wurde und somit rechtlich zur Durchsetzung des letzten Willens legitimiert ist. In Ihrem Testament muss klar formuliert sein, dass Sie eine Vollstreckung durch die von Ihnen gewählte Person anordnen.
Ablauf einer Testamentsvollstreckung
In einem Beratungsgespräch werden folgende erbrechtliche Fragen geklärt:
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