Treten in einer Familie Konflikte wie eine Trennung von Eheleuten auf, ist oftmals eine Regelung von persönlichen und finanziellen Belangen erforderlich.
Scheidungsfälle betreffen einen sensiblen Lebensbereich und werfen daneben eine Vielzahl an rechtlichen Fragen auf, sei es hinsichtlich des Sorge- und Umgangsrechts oder des Zugewinnausgleichs. Bei einer frühzeitigen Konsultation eines Anwalts für Familienrecht kann ein Scheidungsverfahren häufig im beidseitigen Einvernehmen vollzogen werden.
Um geschieden zu werden, ist es Voraussetzung, dass die Ehepartner bereits ein Jahr getrennt leben. Bei einer einvernehmlichen Scheidung stellt ein Beteiligter den Scheidungsantrag und der andere stimmt diesem zu. Beide Partner teilen sich die Anwaltskosten.
In streitigen Scheidungsfällen unterstützt Sie die Anwaltskanzlei Lothar Wegener beratend. Das Ziel sollte der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung sein. Ein solcher Fall tritt dann ein, wenn Meinungsverschiedenheiten über gemeinsamen Besitz vorliegen oder einer der Beteiligten die Ansicht vertritt, das Trennungsjahr bzw. die dreijährige Trennungszeit sei noch nicht erreicht. Lassen Sie sich zu den Themen Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Geschiedenenunterhalt, Kindesunterhalt und Sorgerecht beraten.
Neben Scheidungsfällen zwischen Eheleuten werden auch Lebenspartnerschaften unterstützt, denen eine Trennung bevorsteht. Auch hier können Schwierigkeiten entstehen, die einer juristischen Klärung bedürfen, wie beispielsweise Unterhaltsansprüche.
Die Spezialgebiete der Anwaltskanzlei Lothar Wegener:
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