Ihre auf Nachlässe in Spanien spezialisierte Anwaltskanzlei in Würzburg

Bei der Nachlassabwicklung in Spanien sind einige Punkte zu beachten. Aus diesem Grund sollte die Nachlassabwicklung in Spanien am besten einem erfahrenen Fachmann überlassen werden.

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Wichtige Aspekte der Nachlassabwicklung in Spanien

Durch eine juristische Fachberatung vermeiden Sie Schwierigkeiten. Als erfahrener Anwalt für Erbrecht in Würzburg steht Ihnen Herr Anwalt Lothar Wegener gerne beratend zur Seite und unterstützt Sie bei Ihrem individuellen Fall.

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Was ist bei der Nachlassabwicklung in Spanien zu beachten?

Wer ein Erbe in Spanien antritt, etwa in Form einer Immobilie oder von Geldanlagen, hat einige Aspekte zu berücksichtigen.

Die Anerkennung eines Ehegattentestaments in Spanien, welches vor dem 17.08.2015 errichtet wurde, ist zu prüfen. 

Wenn ein Testament in Spanien vor einem Notar errichtet wird, meldet dieser das dem zentralen Testamentsregister. Wenn die in Spanien vorhandene Erbmasse lediglich aus Vermögen aus Konten besteht, ist eine notarielle Beurkundung nicht zwingend notwendig, wird jedoch häufig von Banken gewünscht. 

Wie ist die Erbschaftssteuer in Spanien geregelt?

Insgesamt liegt der Steuersatz bei etwa 7,65 bis 81,6 %, abhängig vom Verwandtschaftsgrad, der Höhe des Erbes und dem Vermögen der erbenden Person. Bei Nicht-Verwandten sowie bei per Seitenlinie-Verwandten Erben sind die Beiträge für die Erbschaftssteuer relativ hoch.


Generell sind die Freibeträge für die Erbschaftssteuer in Spanien geringer als in Deutschland. Bereits ab einem Erbe von 16.000 EUR fällt eine Steuer an. Weiterhin ist zu beachten, dass zwischen Deutschland und Spanien kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Es gibt zwar die Möglichkeit der Anrechnung, doch liegt das Steuerniveau in Spanien deutlich über dem in Deutschland, sodass es zu einem Steuerüberhang kommen kann. Rechnen Sie also damit, im Zweifel die höhere Steuer entrichten zu müssen.

Haben Sie Fragen zu Nachlässen in Spanien?

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