Mit der langjährigen Erfahrung im Familienrecht bietet Ihnen die Anwaltskanzlei Lothar Wegener einen verlässlichen Rechtsbeistand rund um das Thema Trennung.
Juristisch bedeutet eine Trennung das Getrenntleben von Ehegatten im Sinne des Paragraphen § 1567 Bürgerliches Gesetzbuch.
In einem Beratungsgespräch werden folgende Fragen geklärt:
Im Familienrecht wird hinsichtlich der Trennungsfristen zwischen zwei Formen des Getrenntlebens unterschieden: einer einvernehmlichen Trennung und eines streitigen Scheidungsfalls.
Eine Möglichkeit, den Trennungsprozess möglichst versöhnlich zu gestalten, stellt die Trennungsvereinbarung / Scheidungsfolgenvereinbarung dar. Hier können Fragen des Unterhalts, des Vermögens, der Nutzung der gemeinsamen Wohnung sowie des Sorge- und
Umgangsrechts geregelt werden, ohne dass zwangsläufig eine Scheidung erfolgt. Willigen beide Eheleute in die Scheidung ein und möchten sich außergerichtlich einigen, besteht als Lösungsweg die Scheidungsfolgenvereinbarung, mit der alle Scheidungsfolgen geklärt werden können.
Häufig steht im Trennungsfall die Frage nach dem Sorgerecht für die Kinder im Mittelpunkt. Beiden Elternteilen steht nach einer Trennung das gemeinsame Sorgerecht zu.
Das Umgangsrecht der Eltern wiederum kann mit einer Vereinbarung bestimmt werden. Diese legt zum Beispiel fest, in welchen Zeiträumen die Eltern Umgang mit Ihren Kindern haben.
Ihr Rechtsanwalt arbeitet auf der Basis des Würzburger Leitfadens in Kindschaftssachen. Eine weitere wichtige Angelegenheit stellen familienrechtliche Unterhaltsansprüche dar, die ebenfalls über eine Vereinbarung geregelt werden können.
Vereinbaren Sie einen Termin mit der Anwaltskanzlei Lothar Wegener, um sich beraten zu lassen.
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