Wenn ein Ehepartner die Scheidung einreichen möchte, muss er einen Scheidungsanwalt beauftragen. Ein Antrag auf Scheidung kann aufgrund der gesetzlichen Anwaltspflicht nur durch einen Anwalt gestellt werden.
Als erfahrene Kanzlei für Familienrecht stellt die Durchführung von Scheidungsverfahren einen der Schwerpunkte der Anwaltskanzlei Lothar Wegener dar. Herr Wegener unterstützt Sie unter anderem in den Bereichen Trennungsunterhalt, Scheidungsunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich ebenso wie Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Sorge- und Umgangsrecht.
Für eine einvernehmliche Scheidung müssen die Ehegatten, die voneinander geschieden werden möchten, bereits ein Jahr getrennt leben. Unter dieser Voraussetzung reicht es aus, wenn nur ein Ehepartner einen Scheidungsanwalt beauftragt.
In diesen Fällen vereinbaren die beiden Partner in der Regel die Teilung der Anwaltskosten.
Einen Vorteil stellt der zügige Ablauf dar, der nach drei bis vier Monaten abgeschlossen sein kann. Beträgt die Ehedauer weniger als drei Jahre, wird ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag durchgeführt, der die Teilung der Rentenanwartschaften umfasst.
Kommt es nach Ablauf des Trennungsjahres zu Meinungsverschiedenheiten über Folgesachen oder ist nach Ansicht eines Ehepartners das einjährige Trennungsjahr nicht abgelaufen und die dreijährige Trennungszeit nicht erreicht, spricht man von einem streitigen Scheidungsfall. Das Beratungsangebot der Anwaltskanzlei Lothar Wegener erstreckt sich von Verhaltensmaßnahmen bei einer Trennung über Vorgehensweisen bei Geschiedenenunterhalt bis hin zu Kindschaftssachen wie Umgangs- und Sorgerecht.
Suchen Sie einen Rechtsanwalt für Familienrecht bzw. Scheidungsanwalt in Würzburg oder bundesweit?
Powered by Sellwerk